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"Digitale Verfassung" der EU

Der Artikel
Die EU ist mit ihrer «digitalen Verfassung» auf dem Holzweg
in der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) vom 10.5.2022 ist zwar ein subjektiver Kommentar eines Autors (Christoph G. Schmutz, Brüssel) der NZZ, erläutert aber gut, was Sinn und Zweck der beiden geplanten Gesetze
- Digital Services Act (DSA) und
- Digital Markets Acts (DMA).
ist:
"Die DSA sorgt ... dafür, dass das, was offline illegal ist, auch online als illegal betrachtet und behandelt wird."
"Die DMA wiederum soll die grössten Technologiekonzerne ... in die Schranken weisen und verhindern, dass sie ihre dominante Marktposition zulasten kleinerer Konkurrenten ausnutzen.
Aber:
"Besonders problematisch ist aber der Krisenmechanismus, den die Unterhändler von Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten in letzter Minute und unter dem Eindruck des Krieges in der Ukraine ergänzt beziehungsweise verschärft haben."
...
"Brüssel könnte im Falle einer Pandemie oder eines Krieges bisher nicht näher definierte «verhältnismässige und wirksame Massnahmen» bei Facebook und Co. durchsetzen."
Dieser kritische Aspekt wird in den Kommentaren zu diesem Artikel abgehandelt.