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Speicherung von Vorratsdaten

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Inhalte:
  • Der langjährige Richter am EuGH, Prof. Vilenas Vadapalas, hat ein Rechtsgutachten zur Vorratsdatenspeicherung erstellt.
  • Vorratsdatenspeicherung: Sammeln von Telefon- und Internetdaten wie z.B. Standortdaten oder IP-Adressen, von Bürgern ohne konkreten Verdacht auf eine Straftat.
  • Aus Sicht Prof. Vadapalas muss eine akute Gefahr, zum Beispiel ein drohender Terroranschlag, ganz konkret belegt werden, damit eine Vorratsdatenspeicherung mit EU-Gesetzen vereinbar ist.
  • Ferner müsse die Vorratsdatenspeicherung auf den Zeitraum dieser konkreten Gefahr begrenzt werden.
  • Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hat sich für die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen, da nur so die die geforderten Ermittlungserfolge zu erzielen seien.
  • Im Fokus der Vorratsdatenspeicherung steht die IP-Adresse.
  • In Deutschland sind die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung zwar in Kraft, werden aber zur Zeit nicht durchgesetzt.
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Hier wird über
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-grundlegende
Informationen zum Datenschutz aus verschiedenen Medien im Internet berichtet.