Der langjährige Richter am EuGH, Prof. Vilenas Vadapalas, hat ein Rechtsgutachten zur Vorratsdatenspeicherung erstellt.
Vorratsdatenspeicherung: Sammeln von Telefon- und Internetdaten wie z.B. Standortdaten oder IP-Adressen, von Bürgern ohne konkreten
Verdacht auf eine Straftat.
Aus Sicht Prof. Vadapalas muss eine akute Gefahr, zum Beispiel ein drohender Terroranschlag, ganz konkret belegt werden,
damit eine Vorratsdatenspeicherung mit EU-Gesetzen vereinbar ist.
Ferner müsse die Vorratsdatenspeicherung auf den Zeitraum dieser konkreten Gefahr begrenzt werden.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hat sich für die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen, da nur so die die geforderten
Ermittlungserfolge zu erzielen seien.
Im Fokus der Vorratsdatenspeicherung steht die IP-Adresse.
In Deutschland sind die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung zwar in Kraft, werden aber zur Zeit nicht durchgesetzt.
Hier wird über
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